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Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturvorhaben für EFRE-geförderte Vorhaben der Förderperiode 2021-2027

HINTERGRUND:

In der EFRE-Förderperiode 2021-2027 muss für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens fünf Jahren mit den Antragsunterlagen auch eine Klimaverträglichkeitsprüfung eingereicht werden. Die Vorgaben dieser Prüfung sind in der Bekanntmachung der EU-Kommission „Technische Leitlinien für die Sicherung der Klimaverträglichkeit von Infrastrukturen im Zeitraum 2021-2027 (2021/C 373/01)“ beschrieben.

Diese Webseite ersetzt das bisher verwendete Excel-Formular und erlaubt die Erstellung der Prüfungsunterlagen. Die vollständig beantworteten Abfragen sind Teil der Antragsunterlagen und werden automatisch an die Prüfstelle übermittelt. Die Prüfung wurde an die EFRE-Förderstrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern angepasst. Sie wird weiter im „Leitfaden KVP“ erläutert, der hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden kann. Möglicherweise sind zusätzliche Informationen für die Beurteilung Ihrer Unterlagen erforderlich. Darauf wird gegebenenfalls im Formular hingewiesen.

Starten Sie die Abfragen oder bearbeiten Sie bereits erstellte Angaben.

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ÜBERSICHT DES PRÜFAUFBAUS:

In der folgenden Grafik erhalten Sie einen Überblick über den Prüfungsaufbau. Erläuterungen finden Sie auch im Leitfaden KVP.